Förderung Photovoltaik 2023 in Österreich

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PV-Förderungen in Österreich 2023

Die Energiewende ist in vollem Gange, und erneuerbare Energien spielen eine immer wichtigere Rolle in der Energieversorgung. Unter den verschiedenen erneuerbaren Energieträgern nimmt die Photovoltaik (PV) eine herausragende Stellung ein. Sie ermöglicht nicht nur eine nachhaltige und umweltfreundliche Stromerzeugung, sondern bietet auch finanzielle Vorteile durch Förderungen für Hausbesitzer, Unternehmen und Gemeinden. In diesem umfassenden Leitfaden geben wir Ihnen einen detaillierten Einblick in die vielfältigen Fördermöglichkeiten für Photovoltaik in Österreich im Jahre 2023, inklusive spezifischer Maßnahmen in jedem Bundesland.

Inhaltsverzeichnis

Ein Überblick der Förderungen

Österreich engagiert sich für den Ausbau erneuerbarer Energien und bietet daher eine Vielzahl von Förderungen für Photovoltaikanlagen an. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Netzanschluss von erneuerbaren Energieanlagen wurden mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) im Jahr 2023 deutlich vereinfacht. Vor allem die OeMAG (Ömag) verschreibt sich der Umsetzung der erneuerbaren  Ziele. Einige der wichtigsten Programme und Initiativen werden im Folgenden vorgestellt:

Investitionszuschüsse des Bundesministeriums (BMK)

Das Bundesminsterium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Installation von Photovoltaikanlagen mit großzügigen Investitions Zuschüssen. Diese Förderungen richten sich an Privatpersonen, Unternehmen, Landwirte und Gemeinden. Sie decken einen Teil der Investitionskosten und sind nach der installierten Leistung der Anlage gestaffelt.

Den genauen Ablauf der Investitionsförderung wird noch weiter unten erläutert.

Klima- und Energiefond

Der Klima- und Energiefonds ist eine weitere wichtige Finanzierungsquelle für Photovoltaik-Projekte. Das Programm „Erneuerbare Energie“ fördert innovative Ansätze und Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien, darunter auch die Photovoltaik. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können von diesen Förderungen profitieren, insbesondere wenn Energiespeicherlösungen wie PV-Speicher integriert werden.

Solarbonus

Die bundesweite Förderaktion „Raus aus Öl und Gas“ bietet seit April 2022 die Chance, einen zusätzlichen Solarbonus zu beanspruchen. Grundvoraussetzung dafür ist, dass im Rahmen des Kesseltausches eine Solarthermieanlage installiert wird. Maximal 1.500 Euro werden als Solarbonus-Zuschuss für Ein- oder Zweifamilienhäuser oder Reihenhäuser ausgezahlt.

Individuelle Förderungen auf Bundesebene

Je nach Wohnort können weitere Förderungen in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht zeigen wir Ihnen weiter unten in diesem Artikel.

Der Ablauf der Investitionsförderung

Das Förderverfahren in Österreich folgt einem strukturierten Prozess, der es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Ihnen als Einzelperson ermöglicht, die innovativen Photovoltaik-Projekte vorzustellen und finanzielle Unterstützung zu erhalten. Typischerweise umfasst der Förderungsausschreibungsprozess mehrere aufeinander aufbauende Schritte:

  1. Bekanntmachung der Ausschreibung: Die jeweiligen Förderinstitutionen wie Ministerien, Forschungsfonds oder Landesregierungen veröffentlichen offizielle Ausschreibungen, die den Fokus, die Ziele und die Kriterien der Förderausschreibung festlegen. Die Bekanntmachung enthält alle relevanten Informationen, die potenzielle Antragsteller für die Einreichung ihrer Projekte benötigen.
  2. Einreichungsphase: In dieser Phase haben Sie als Interessent die Möglichkeit, die Projektvorschläge entsprechend den Vorgaben der Ausschreibung einzureichen. Dies kann eine Beschreibung des Projektkonzepts, der Ziele, der erwarteten Ergebnisse, des Zeitplans und anderer relevanter Informationen beinhalten.
  3.  Prüfung und Auswahl: Die eingereichten Projektvorschläge werden von unabhängigen Experten oder Gutachtern bewertet. Diese Experten prüfen die Vorschläge anhand vorgegebener Kriterien, wie wissenschaftliche Qualität, Innovationsgrad, Durchführbarkeit und gesellschaftlichen Nutzen. Die besten Projekte werden anschließend ausgewählt und erhalten eine Förderung.
  4. Bekanntgabe der Ergebnisse: Nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens wird eine Liste der ausgewählten Projekte veröffentlicht. Die Teilnehmer werden darüber informiert, ob ihr Projekt für eine Förderung ausgewählt wurde oder nicht.
  5. Vertragsunterzeichnung: Die ausgewählten Projektträger unterzeichnen einen Fördervertrag mit der jeweiligen Fördereinrichtung. In diesem Vertrag werden die finanziellen Bedingungen, Verpflichtungen und Fristen festgelegt.
  6. Projektdurchführung: Die Projektträger führen ihre Photovoltaik-Projekte gemäß dem genehmigten Plan durch. In dieser Phase müssen regelmäßige Informationen und Fortschrittsberichte vorgelegt werden, um sicherzustellen, dass die Projektziele erreicht werden.
  7. Projektabrechnung: Nach Abschluss des Projekts reichen die Projektträger einen Abschlussbericht ein, in dem die Ergebnisse, die Erfahrungen und die erreichten Ziele zusammengefasst werden. Die Förderorganisation prüft die eingereichten Unterlagen und schließt das Projekt ab.

Wichtig: Neuerungen

Ab sofort können Privatpersonen den Förderantrag auch nach Beginn der Arbeiten einreichen. Ein erster, vollständiger Förderantrag muss jedoch vor der Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden. Eine Finanzierungszusage ist für die Inbetriebnahme jedoch nicht erforderlich. Privatpersonen, die eine konventionelle Aufdachanlage mit einer Leistung von bis zu 20 Kilowatt beantragen und keinen Anspruch auf eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz haben, werden automatisch in die Förderung des → Klima- und Energiefonds weitergeleitet.

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Wann ist der nächste Fördercall?

Nächster Förderaufruf für PV-Anlagen bis zu 20 kWp: 23. August 2023 bis 6. September 2023.

Der nächste Förderaufruf für Photovoltaik-Investitionszuschüsse startet am 23. August 2023 um 17:00 Uhr. Anträge auf Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher können über die Website eag-abwicklungsstelle.at (→ OeMAG) eingereicht werden. Nach dem Start der Verlosung am 23. August 2023 ist eine Abwicklung erst ab dem darauffolgenden Tag möglich. Informationen über die Möglichkeit der Fertigstellung finden Sie in der Bestätigungsmail nach der Verlosung.

Wieviel wird gefördert?

Für den Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher gelten in diesem Förderaufruf folgende Fördersätze:

  • Kategorie A: 285 Euro pro kWp
  • Kategorie B: 250 Euro pro kWp
  • Speicher: 200 Euro pro kWp (maximal 50 kWh förderfähige Nettokapazität)

Solarmodule:

Kategorie A

285 €/kWp*

fixer Fördersatz,

Reihung der Förderanträge nach First Come-First Served

Kategorie B

250 €/kWp*

Kategorie C

160 €/kWp (maximal)**

maximaler Fördersatz ist vorgegeben; zwingende Angabe des Förderbedarfs/kWp (bis zum max. Fördersatz); Reihung der Förderanträge erfolgt nach der Höhe des angegebenen Förderbedarfs („verkehrtes Bieterverfahren“); bei gleichem Wert erfolgt die Reihung nach dem Zeitpunkt der Antragstellung

Kategorie D

140 €/kWp (maximal)**

Stromspeicher:

Stromspeicher

200 €/kWh (nur in Kombination mit einer neu errichteten oder erweiterten PV-Anlage)

fixer Fördersatz; Reihung ist an zwingend einzureichende PV-Anlage gekoppelt

Notwendige Unterlagen

Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, sind dem Antrag im Antragssystem verschiedene Dokumente beizufügen. Dazu gehört u.a. ein gültiger Nachweis des Netzzugangs (Netzzusage) in schriftlicher Form. Zur besseren Übersichtlichkeit haben wir Ihnen unten stehende Tabelle erstellt, die alle notwendigen Dokumente auflistet:

Benötigte Unterlagen

Beschreibung

Antragsformular

Offizielles Formular der Förderstelle zur Sammlung grundlegender Projektinformationen.

Projektbeschreibung

Detaillierte Beschreibung der PV-Anlage inklusive Standort, Kapazität, technische Spezifikationen usw.

Kostenkalkulation

Aufschlüsselung der erwarteten Installationskosten (Materialien, Arbeitskosten, Genehmigungen usw.).

Finanzierungsplan

Übersicht über die Projektfinanzierung (Eigenmittel, Fremdfinanzierung, andere Fördermittel).

Zeitplan

Zeitplan mit Umsetzungsschritten und Fertigstellungsterminen.

Genehmigungen und Nachweise

Erforderliche Genehmigungen, Eigentumsnachweise oder Mietverträge für den Standort.

Technische Zeichnungen

Technische Pläne oder Zeichnungen zur Veranschaulichung des Aufbaus der PV-Anlage.

Energie Ertragsschätzung

Prognose des erwarteten Energieertrags über einen bestimmten Zeitraum.

Nachweise zur Qualifikation

Eventuell geforderte Nachweise oder Zertifikate zur Qualifikation von Unternehmen oder Personen.

Bankverbindung

Angaben zum Bankkonto für die Überweisung der Fördermittel.

 

Photovoltaik Förderungen in Österreich nach Bundesländer 2023

Neben den gesetzlichen Förderungen rund um den Investitionszuschuss/Fördercall gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Fördermaßnahmen. Da sich diese regelmäßig ändern, können diese nur kurz in diesem Ratgeber erörtert werden.

Photovoltaik Förderungen Wien 2023

Die Bundeshauptstadt Österreichs fördert Photovoltaikanlagen über den „Klima- und Energiefonds Wien“. Dabei werden sowohl private als auch gewerbliche Anlagen unterstützt. Die Höhe der PV-Förderung in Wien variiert je nach Leistung und Einsatzgebiet der Anlage.

 

Förderungssätze

Anlagen bis zu 100 kWp werden mit 250 Euro pro kWp gefördert. Die darüber hinausgehende Leistung (also ab dem 101. kWp) wird bis maximal 500 kWp mit 200 Euro pro kWp gefördert oder maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten werden bezuschusst.

Photovoltaik Förderungen Niederösterreich NÖ 2023

In Niederösterreich (NÖ) gibt es das „Energie- und Umwelt Förderungsprogramm“, das Zuschüsse für die Installation von Photovoltaikanlagen gewährt. Die Höhe der Förderung kann je nach Größe und Art der Anlage variieren.

 

Förderungssätze

Die Förderung gliedert sich in insgesamt vier Klassen. Für die Kategorien A und B wird ein pauschaler Fördersatz nach dem „Windhundprinzip“ gewährt – dabei ist das Antragsdatum ausschlaggebend. In den Kategorien C und D wird die Förderzusage nach dem Grundsatz des umgekehrten Bieterverfahrens vergeben (der niedrigste Fördersatz [x EUR/kWp] wird bevorzugt). Die Fördersätze für 2023 sind:

 

Kategorie A: PV-Anlagen bis zu 10 kWp – 285 €/kWp.

Kategorie B: PV-Anlagen über 10 bis 20 kWp – € 250,-/kWp

Kategorie C: PV-Anlagen über 20 bis 100 kWp – max. € 160,-/kWp

Kategorie D: PV-Anlagen über 100 bis 1.000 kWp – max. € 140, -/kWp

 

Stromspeicherförderung: € 200,- pro Kilowattstunde (kWh) Nettospeicherkapazität – bis zur Fördergrenze von 50 kWh; Mindestanforderung: mindestens 0,5 kWh (Nettospeicherkapazität) pro kWp installierter Modulspitzenleistung (Engpassleistung bei PV).

Photovoltaik Förderungen Oberösterreich 2023

Das Programm „Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden“ in Oberösterreich bietet Investitionszuschüsse für PV-Anlagen auf Wohngebäuden. Dabei werden sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen gefördert.

 

Förderungssätze

  • bis zu 50 % der förderungsrelevanten Kosten für Unternehmen und andere unternehmerische Organisationen, maximal 1.500 Euro
  • bis zu 65 % der förderungsrelevanten Kosten für Vereine, konfessionelle Einrichtungen, oberösterreichische Gemeinden sowie Privatpersonen, maximal 1.500 Euro

Möglicher Zuschlag

  • Für Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen erhöht sich der Landes Fördersatz um 10 %, wenn die Sitzgemeinde eine EGEM-Klimabündnisgemeinde ist.

Photovoltaik Förderungen Salzburg 2023

Das Land Salzburg fördert Photovoltaikanlagen im Rahmen des „Klima- und Energiefonds Salzburg“. Von den Förderungen in Salzburg können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen profitieren.

 

Förderungssätze

Die Projektförderung im Rahmen der Salzburger Förder Kampagne geschieht durch die Vergabe eines Förderbetrages.

Die Subvention besteht aus einem leistungsbezogenen Zuschuss pro kWp und ist per Stufentarif folglich gestaffelt:

  1. bis 10. kWp (Kat. A): 250,- Euro
  2. bis 20. kWp (Kat. B): 200,- Euro
  3. bis 100. kWp (Kat. C): 90,- Euro
  4. ab 101. kWp (Kat. D): 70,- Euro

Photovoltaik Förderungen Tirol 2023

Der „Klimafonds Tirol“ bietet Förderungen für Photovoltaikanlagen in Tirol an. Die Förderung richtet sich an Haushalte, Unternehmen und Gemeinden.

 

Förderungssätze

Gefördert wird bei PV-Anlagen das vollendete sechste und siebte Kilowattpeak (kWp). Die Auszahlung der Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 2.000 Euro. Bei Solaranlagen werden Neuinstallationen oder Erweiterungen bis zu einer maximalen Gesamtgröße von 20 Quadratmetern pro Wohnung und einer Mindest Speicherkapazität von 50 Litern pro Quadratmeter gefördert. Der maximale Zuschuss pro Wohnung beträgt 4.200 Euro.

Photovoltaik Förderungen Steiermark 2023

In der Steiermark können Photovoltaik-Projekte durch das „Umweltförderprogramm“ unterstützt werden. Die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Art der Anlage und dem Innovationsgrad. Allerdings legt die Strategie der Steiermark besonderes Augenmerk auf die Förderung von PV-Anlagen im Gemeinde-Sektor. Daher möchten wir in unserem Ratgeber nicht weiter auf die unterschiedlichen Staffelungen Bezug nehmen. Interessiert Sie die Förder Kampagne der Steiermark dennoch? Hier finden Sie den Link zum Strategieprogramm!

Photovoltaik Förderungen Kärnten 2023

Auch in Kärnten gibt es Förderungen für Photovoltaikanlagen. Der „Klima- und Energiefonds Kärnten“ unterstützt Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien.


Förderungssätze

Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 35% der förderfähigen Kosten oder maximal 480 € pro kWp (bis max. 10 kWp – max. 4.800 € pro Wohnung*).

Bei Photovoltaikanlagen mit > 10 kWp Leistung werden die förderfähigen Kosten auf maximal 10 kWp gekürzt.

Photovoltaik Förderungen Vorarlberg 2023

Vorarlberg fördert Photovoltaikanlagen durch das Energieinstitut Vorarlberg. Sowohl private als auch gewerbliche Anlagen können von den Förderungen profitieren.

 

Förderungssätze

Vorarlberg unterscheidet drei unterschiedliche “Arten” von PV-belegten Flächen.

Photovoltaikanlagen auf versiegelten Flächen

  • Der Zuschuss beträgt 500 €/kWp. 
  • Begrünungs- und Entsiegelungszuschlag: Der Zuschlag in Höhe von 100 €/kWp Modul Spitzenleistung wird gewährt, wenn auf dem Grundstück Begrünungs- und/oder Entsiegelungsmaßnahmen im Umfang von 20 % der Photovoltaik-Kollektorfläche durchgeführt werden, wie z. B. die Herstellung wasserdurchlässiger, vegetationsfähiger Flächen, die Anpflanzung von Bäumen und/oder die Anpflanzung von Wildstaudenhecken, extensive Dach- oder Fassadenbegrünung; 
  • Der Zuschuss ist auf 50.000 € je Anlage begrenzt.

Gebäude Eignungscheck Förderung

Eignet sich Ihre Dachfläche zur Bestückung mit einer PV-Anlage? Lasse es vom Experten prüfen und werde gefördert! Der Zuschuss beträgt 50 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 2.000 Euro pro Standort. 

 

PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden

Die förderfähigen Kosten bestehen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage. Die Höhe der Förderung beträgt: 200 €/kWp, Ab 31 kWp. Der Zuschuss ist auf 15.000 € pro Anlage begrenzt. 

Photovoltaik Förderungen Burgenland 2023

Im Burgenland können Photovoltaik-Projekte über das „Umwelt Förderungsprogramm Burgenland“ gefördert werden.

 

Förderungssätze

Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 275 Euro pro kWp kann gewährt werden. 

Für die Errichtung von netzgebundenen Solar Stromerzeugungsanlagen in Verbindung mit einem Stromspeichersystem kann ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 2.750 bzw. 5.500 Euro gewährt werden. Die maximale Fördersumme ergibt sich aus max. 10kWp PV zu je 275 Euro und max.10 kWh nutzbare Speicherkapazität zu je 275 Euro.

Für die Nachrüstung bestehender PV-Anlagen mit einem Stromspeicher kann ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 30% der förderfähigen Kosten bis maximal 275 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität gewährt werden. Die maximale förderfähige Speicherkapazität beträgt 10 kWh.

Praktische Tipps zur Beantragung von EAG-Investionszuschüssen

Die Beantragung von Förderungen für Ihre Photovoltaikanlage erfordert eine sorgfältige Planung und Durchführung. Hier finden Sie einige praktische Tipps, die Ihnen bei der Antragstellung helfen können:

  • Frühzeitige Planung

Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung einer Photovoltaikanlage, um alle Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen und alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorzubereiten.

 

  • Informationen einholen

Informieren Sie sich gründlich über die verfügbaren Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene. Vergewissern Sie sich, dass Sie die spezifischen Anforderungen und Fristen für jede Förderung kennen.

 

  • Professionelle Beratung

Professionelle Beratung kann dabei helfen, die besten Fördermöglichkeiten zu finden und sicherzustellen, dass das Antragsverfahren reibungslos abläuft.

 

  • Vollständige Unterlagen

Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen und Informationen über das Antragsverfahren bereit halten. Eine vollständige Dokumentation ist für einen erfolgreichen Zuschussantrag entscheidend.

 

  • Rechtzeitige Einreichung des Antrags

Stellen Sie sicher, dass Sie den Zuschussantrag rechtzeitig einreichen, damit die verfügbaren Mittel genutzt werden können. Die Fristen können variieren, daher ist es wichtig, sie im Auge zu behalten. Bei zahlreichen Förderprogrammen ist es wesentlich, den Zeitpunkt der Montage erst nach Erhalt der Freigabe anzusetzen. Dies stellt eine häufige Fehlerquelle dar, da häufig unmittelbar mit der Umsetzung begonnen wird, bevor die Förderungsanträge eingereicht wurden. Beachten Sie daher stets, die erforderlichen administrativen Schritte vor dem Start des Projekts zu berücksichtigen, um die maximale Unterstützung durch die Förderungsmaßnahmen zu gewährleisten.

Förderungen Balkonkraftwerke in Österreich 2023

In Österreich erfreuen sich auch kleinere Solaranlagen, wie z. B. Balkonkraftwerke, an zunehmender Beliebtheit. Diese kompakten PV-Anlagen werden auf Balkonen oder Terrassen installiert und ermöglichen die Nutzung der Sonnenenergie auch im städtischen Umfeld. Einige Staaten bieten spezielle Subventionen oder Anreize für Sonnenkraftwerke. Diese können finanzielle Unterstützung oder vereinfachte Genehmigungsverfahren beinhalten. Es lohnt sich also, die jeweiligen Förderprogramme zu prüfen, ob Sie für Ihr Balkonkraftwerk von zusätzlichen Anreizen profitieren können. Die Förderung von Balkonanlagen ist nicht nur ein Schritt in Richtung erneuerbare Energien, sondern ermöglicht es auch dem Einzelnen, sich direkt an der Umstellung auf saubere Energie zu beteiligen.

Diese Förderungen gibt es für Balkonkraftwerke in Österreich

Für Photovoltaikanlagen gibt es in Österreich zunehmend Fördermittel. So auch Förderungen für kleine Erzeugungsanlagen wie z.B. Balkonkraftwerke. Aktuell existiert ein EAG-Investitionszuschuss des Bundes mit einem Förderbudget von 25 Millionen Euro. 

Aktueller Förderaufruf: Ab dem 23. August 2023 können Sie einen Antrag auf der Website der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) stellen. Im Portal lässt sich per Ticketsystem eine Registrierung durchführen. Somit gelangen Sie in den Fördertopf und haben die Chance auf Fördermittel für ein Balkonkraftwerk. Balkonkraftwerke bis zu 800 Watt sind dabei in Österreich 2023 förderfähig.

Fazit: Nutzen Sie die Photovoltaik-Investionszuschüsse

Die Photovoltaik ist eine der vielversprechendsten Technologien für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Energieversorgung. In Österreich gibt es eine Vielzahl von Förderungen und Anreizen, um den Ausbau von Photovoltaikanlagen zu unterstützen. Von bundesweiten Programmen über landesspezifische Förderungen bis hin zu steuerlichen Anreizen gibt es zahlreiche Möglichkeiten von denen Sie als Hausbesitzer profitieren können. 

Übrigens: Bei der Selbstmontage wird in der Regel keine Förderung gewährt. Damit Wechselrichter, Solarmodule und andere Bauteile optimal aufeinander abgestimmt sind, bietet sich die Kontaktaufnahme zum Fachbetrieb an. 

Wichtiger Hinweis: Darüber hinaus sollten Sie vor Beginn der Arbeiten nochmals die offiziellen Homepages der Antragsseiten aufrufen. Für die in unserem Text können wir keine Gewähr für die gemachten Hinweise geben, da sich die Bedingungen und Förderungen regelmäßig ändern. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Informationen und Aussagen sich auf den Stand vom 16. August 2023 beziehen. Da sich Gesetze, Regelungen und Richtlinien ändern können, empfehlen wir Ihnen, aktuelle Quellen zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie die neuesten und genauesten Informationen erhalten. Wir übernehmen keine Haftung für eventuelle Ungenauigkeiten oder Verluste, die durch die Verwendung veralteter Informationen entstehen könnten.

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