Dimensionierung PV-Anlage mit Faustformel. Jetzt Größe ermitteln!
Die Dimensionierung Ihrer PV-Anlage mit der Faustformel – einfach erklärt.
Die Energiewende ist in vollem Gange, und erneuerbare Energien spielen eine immer wichtigere Rolle in der Energieversorgung. Unter den verschiedenen erneuerbaren Energieträgern nimmt die Photovoltaik (PV) eine herausragende Stellung ein. Sie ermöglicht nicht nur eine nachhaltige und umweltfreundliche Stromerzeugung, sondern bietet auch finanzielle Vorteile durch Förderungen für Hausbesitzer, Unternehmen und Gemeinden. In diesem umfassenden Leitfaden geben wir Ihnen einen detaillierten Einblick in die vielfältigen Fördermöglichkeiten für Photovoltaik in Österreich im Jahre 2023, inklusive spezifischer Maßnahmen in jedem Bundesland.
Österreich engagiert sich für den Ausbau erneuerbarer Energien und bietet daher eine Vielzahl von Förderungen für Photovoltaikanlagen an. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Netzanschluss von erneuerbaren Energieanlagen wurden mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) im Jahr 2023 deutlich vereinfacht. Vor allem die OeMAG (Ömag) verschreibt sich der Umsetzung der erneuerbaren Ziele. Einige der wichtigsten Programme und Initiativen werden im Folgenden vorgestellt:
Das Bundesminsterium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Installation von Photovoltaikanlagen mit großzügigen Investitions Zuschüssen. Diese Förderungen richten sich an Privatpersonen, Unternehmen, Landwirte und Gemeinden. Sie decken einen Teil der Investitionskosten und sind nach der installierten Leistung der Anlage gestaffelt.
Den genauen Ablauf der Investitionsförderung wird noch weiter unten erläutert.
Der Klima- und Energiefonds ist eine weitere wichtige Finanzierungsquelle für Photovoltaik-Projekte. Das Programm „Erneuerbare Energie“ fördert innovative Ansätze und Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien, darunter auch die Photovoltaik. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können von diesen Förderungen profitieren, insbesondere wenn Energiespeicherlösungen wie PV-Speicher integriert werden.
Die bundesweite Förderaktion „Raus aus Öl und Gas“ bietet seit April 2022 die Chance, einen zusätzlichen Solarbonus zu beanspruchen. Grundvoraussetzung dafür ist, dass im Rahmen des Kesseltausches eine Solarthermieanlage installiert wird. Maximal 1.500 Euro werden als Solarbonus-Zuschuss für Ein- oder Zweifamilienhäuser oder Reihenhäuser ausgezahlt.
Je nach Wohnort können weitere Förderungen in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht zeigen wir Ihnen weiter unten in diesem Artikel.
Das Förderverfahren in Österreich folgt einem strukturierten Prozess, der es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Ihnen als Einzelperson ermöglicht, die innovativen Photovoltaik-Projekte vorzustellen und finanzielle Unterstützung zu erhalten. Typischerweise umfasst der Förderungsausschreibungsprozess mehrere aufeinander aufbauende Schritte:
Ab sofort können Privatpersonen den Förderantrag auch nach Beginn der Arbeiten einreichen. Ein erster, vollständiger Förderantrag muss jedoch vor der Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden. Eine Finanzierungszusage ist für die Inbetriebnahme jedoch nicht erforderlich. Privatpersonen, die eine konventionelle Aufdachanlage mit einer Leistung von bis zu 20 Kilowatt beantragen und keinen Anspruch auf eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz haben, werden automatisch in die Förderung des → Klima- und Energiefonds weitergeleitet.
Die Sonne ist die Energiequelle der Zukunft. Nutzen Sie jetzt die Chance, nachhaltig Strom zu produzieren und dabei noch Geld zu sparen. Egal ob Sie bereits mitten im Projekt sind oder weitere Informationen über eine PV-Anlage benötigen, wir beraten Sie gerne.
Nächster Förderaufruf für PV-Anlagen bis zu 20 kWp: 23. August 2023 bis 6. September 2023.
Der nächste Förderaufruf für Photovoltaik-Investitionszuschüsse startet am 23. August 2023 um 17:00 Uhr. Anträge auf Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher können über die Website eag-abwicklungsstelle.at (→ OeMAG) eingereicht werden. Nach dem Start der Verlosung am 23. August 2023 ist eine Abwicklung erst ab dem darauffolgenden Tag möglich. Informationen über die Möglichkeit der Fertigstellung finden Sie in der Bestätigungsmail nach der Verlosung.
Für den Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher gelten in diesem Förderaufruf folgende Fördersätze:
Solarmodule:
Kategorie A | 285 €/kWp* | fixer Fördersatz, Reihung der Förderanträge nach First Come-First Served |
Kategorie B | 250 €/kWp* | |
Kategorie C | 160 €/kWp (maximal)** | maximaler Fördersatz ist vorgegeben; zwingende Angabe des Förderbedarfs/kWp (bis zum max. Fördersatz); Reihung der Förderanträge erfolgt nach der Höhe des angegebenen Förderbedarfs („verkehrtes Bieterverfahren“); bei gleichem Wert erfolgt die Reihung nach dem Zeitpunkt der Antragstellung |
Kategorie D | 140 €/kWp (maximal)** |
Stromspeicher:
Stromspeicher | 200 €/kWh (nur in Kombination mit einer neu errichteten oder erweiterten PV-Anlage) | fixer Fördersatz; Reihung ist an zwingend einzureichende PV-Anlage gekoppelt |
Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, sind dem Antrag im Antragssystem verschiedene Dokumente beizufügen. Dazu gehört u.a. ein gültiger Nachweis des Netzzugangs (Netzzusage) in schriftlicher Form. Zur besseren Übersichtlichkeit haben wir Ihnen unten stehende Tabelle erstellt, die alle notwendigen Dokumente auflistet:
Benötigte Unterlagen | Beschreibung |
Antragsformular | Offizielles Formular der Förderstelle zur Sammlung grundlegender Projektinformationen. |
Projektbeschreibung | Detaillierte Beschreibung der PV-Anlage inklusive Standort, Kapazität, technische Spezifikationen usw. |
Kostenkalkulation | Aufschlüsselung der erwarteten Installationskosten (Materialien, Arbeitskosten, Genehmigungen usw.). |
Finanzierungsplan | Übersicht über die Projektfinanzierung (Eigenmittel, Fremdfinanzierung, andere Fördermittel). |
Zeitplan | Zeitplan mit Umsetzungsschritten und Fertigstellungsterminen. |
Genehmigungen und Nachweise | Erforderliche Genehmigungen, Eigentumsnachweise oder Mietverträge für den Standort. |
Technische Zeichnungen | Technische Pläne oder Zeichnungen zur Veranschaulichung des Aufbaus der PV-Anlage. |
Energie Ertragsschätzung | Prognose des erwarteten Energieertrags über einen bestimmten Zeitraum. |
Nachweise zur Qualifikation | Eventuell geforderte Nachweise oder Zertifikate zur Qualifikation von Unternehmen oder Personen. |
Bankverbindung | Angaben zum Bankkonto für die Überweisung der Fördermittel. |
Neben den gesetzlichen Förderungen rund um den Investitionszuschuss/Fördercall gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Fördermaßnahmen. Da sich diese regelmäßig ändern, können diese nur kurz in diesem Ratgeber erörtert werden.
Die Bundeshauptstadt Österreichs fördert Photovoltaikanlagen über den „Klima- und Energiefonds Wien“. Dabei werden sowohl private als auch gewerbliche Anlagen unterstützt. Die Höhe der PV-Förderung in Wien variiert je nach Leistung und Einsatzgebiet der Anlage.
Anlagen bis zu 100 kWp werden mit 250 Euro pro kWp gefördert. Die darüber hinausgehende Leistung (also ab dem 101. kWp) wird bis maximal 500 kWp mit 200 Euro pro kWp gefördert oder maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten werden bezuschusst.
In Niederösterreich (NÖ) gibt es das „Energie- und Umwelt Förderungsprogramm“, das Zuschüsse für die Installation von Photovoltaikanlagen gewährt. Die Höhe der Förderung kann je nach Größe und Art der Anlage variieren.
Die Förderung gliedert sich in insgesamt vier Klassen. Für die Kategorien A und B wird ein pauschaler Fördersatz nach dem „Windhundprinzip“ gewährt – dabei ist das Antragsdatum ausschlaggebend. In den Kategorien C und D wird die Förderzusage nach dem Grundsatz des umgekehrten Bieterverfahrens vergeben (der niedrigste Fördersatz [x EUR/kWp] wird bevorzugt). Die Fördersätze für 2023 sind:
Kategorie A: PV-Anlagen bis zu 10 kWp – 285 €/kWp.
Kategorie B: PV-Anlagen über 10 bis 20 kWp – € 250,-/kWp
Kategorie C: PV-Anlagen über 20 bis 100 kWp – max. € 160,-/kWp
Kategorie D: PV-Anlagen über 100 bis 1.000 kWp – max. € 140, -/kWp
Stromspeicherförderung: € 200,- pro Kilowattstunde (kWh) Nettospeicherkapazität – bis zur Fördergrenze von 50 kWh; Mindestanforderung: mindestens 0,5 kWh (Nettospeicherkapazität) pro kWp installierter Modulspitzenleistung (Engpassleistung bei PV).
Das Programm „Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden“ in Oberösterreich bietet Investitionszuschüsse für PV-Anlagen auf Wohngebäuden. Dabei werden sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen gefördert.
Möglicher Zuschlag
Das Land Salzburg fördert Photovoltaikanlagen im Rahmen des „Klima- und Energiefonds Salzburg“. Von den Förderungen in Salzburg können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen profitieren.
Die Projektförderung im Rahmen der Salzburger Förder Kampagne geschieht durch die Vergabe eines Förderbetrages.
Die Subvention besteht aus einem leistungsbezogenen Zuschuss pro kWp und ist per Stufentarif folglich gestaffelt:
Der „Klimafonds Tirol“ bietet Förderungen für Photovoltaikanlagen in Tirol an. Die Förderung richtet sich an Haushalte, Unternehmen und Gemeinden.
Gefördert wird bei PV-Anlagen das vollendete sechste und siebte Kilowattpeak (kWp). Die Auszahlung der Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 2.000 Euro. Bei Solaranlagen werden Neuinstallationen oder Erweiterungen bis zu einer maximalen Gesamtgröße von 20 Quadratmetern pro Wohnung und einer Mindest Speicherkapazität von 50 Litern pro Quadratmeter gefördert. Der maximale Zuschuss pro Wohnung beträgt 4.200 Euro.
In der Steiermark können Photovoltaik-Projekte durch das „Umweltförderprogramm“ unterstützt werden. Die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Art der Anlage und dem Innovationsgrad. Allerdings legt die Strategie der Steiermark besonderes Augenmerk auf die Förderung von PV-Anlagen im Gemeinde-Sektor. Daher möchten wir in unserem Ratgeber nicht weiter auf die unterschiedlichen Staffelungen Bezug nehmen. Interessiert Sie die Förder Kampagne der Steiermark dennoch? Hier finden Sie den Link zum Strategieprogramm!
Auch in Kärnten gibt es Förderungen für Photovoltaikanlagen. Der „Klima- und Energiefonds Kärnten“ unterstützt Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien.
Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 35% der förderfähigen Kosten oder maximal 480 € pro kWp (bis max. 10 kWp – max. 4.800 € pro Wohnung*).
Bei Photovoltaikanlagen mit > 10 kWp Leistung werden die förderfähigen Kosten auf maximal 10 kWp gekürzt.
Vorarlberg fördert Photovoltaikanlagen durch das Energieinstitut Vorarlberg. Sowohl private als auch gewerbliche Anlagen können von den Förderungen profitieren.
Vorarlberg unterscheidet drei unterschiedliche “Arten” von PV-belegten Flächen.
Photovoltaikanlagen auf versiegelten Flächen
Gebäude Eignungscheck Förderung
Eignet sich Ihre Dachfläche zur Bestückung mit einer PV-Anlage? Lasse es vom Experten prüfen und werde gefördert! Der Zuschuss beträgt 50 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 2.000 Euro pro Standort.
PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden
Die förderfähigen Kosten bestehen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage. Die Höhe der Förderung beträgt: 200 €/kWp, Ab 31 kWp. Der Zuschuss ist auf 15.000 € pro Anlage begrenzt.
Im Burgenland können Photovoltaik-Projekte über das „Umwelt Förderungsprogramm Burgenland“ gefördert werden.
Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 275 Euro pro kWp kann gewährt werden.
Für die Errichtung von netzgebundenen Solar Stromerzeugungsanlagen in Verbindung mit einem Stromspeichersystem kann ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 2.750 bzw. 5.500 Euro gewährt werden. Die maximale Fördersumme ergibt sich aus max. 10kWp PV zu je 275 Euro und max.10 kWh nutzbare Speicherkapazität zu je 275 Euro.
Für die Nachrüstung bestehender PV-Anlagen mit einem Stromspeicher kann ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 30% der förderfähigen Kosten bis maximal 275 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität gewährt werden. Die maximale förderfähige Speicherkapazität beträgt 10 kWh.
Die Beantragung von Förderungen für Ihre Photovoltaikanlage erfordert eine sorgfältige Planung und Durchführung. Hier finden Sie einige praktische Tipps, die Ihnen bei der Antragstellung helfen können:
Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung einer Photovoltaikanlage, um alle Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen und alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorzubereiten.
Informieren Sie sich gründlich über die verfügbaren Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene. Vergewissern Sie sich, dass Sie die spezifischen Anforderungen und Fristen für jede Förderung kennen.
Professionelle Beratung kann dabei helfen, die besten Fördermöglichkeiten zu finden und sicherzustellen, dass das Antragsverfahren reibungslos abläuft.
Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen und Informationen über das Antragsverfahren bereit halten. Eine vollständige Dokumentation ist für einen erfolgreichen Zuschussantrag entscheidend.
Stellen Sie sicher, dass Sie den Zuschussantrag rechtzeitig einreichen, damit die verfügbaren Mittel genutzt werden können. Die Fristen können variieren, daher ist es wichtig, sie im Auge zu behalten. Bei zahlreichen Förderprogrammen ist es wesentlich, den Zeitpunkt der Montage erst nach Erhalt der Freigabe anzusetzen. Dies stellt eine häufige Fehlerquelle dar, da häufig unmittelbar mit der Umsetzung begonnen wird, bevor die Förderungsanträge eingereicht wurden. Beachten Sie daher stets, die erforderlichen administrativen Schritte vor dem Start des Projekts zu berücksichtigen, um die maximale Unterstützung durch die Förderungsmaßnahmen zu gewährleisten.
In Österreich erfreuen sich auch kleinere Solaranlagen, wie z. B. Balkonkraftwerke, an zunehmender Beliebtheit. Diese kompakten PV-Anlagen werden auf Balkonen oder Terrassen installiert und ermöglichen die Nutzung der Sonnenenergie auch im städtischen Umfeld. Einige Staaten bieten spezielle Subventionen oder Anreize für Sonnenkraftwerke. Diese können finanzielle Unterstützung oder vereinfachte Genehmigungsverfahren beinhalten. Es lohnt sich also, die jeweiligen Förderprogramme zu prüfen, ob Sie für Ihr Balkonkraftwerk von zusätzlichen Anreizen profitieren können. Die Förderung von Balkonanlagen ist nicht nur ein Schritt in Richtung erneuerbare Energien, sondern ermöglicht es auch dem Einzelnen, sich direkt an der Umstellung auf saubere Energie zu beteiligen.
Für Photovoltaikanlagen gibt es in Österreich zunehmend Fördermittel. So auch Förderungen für kleine Erzeugungsanlagen wie z.B. Balkonkraftwerke. Aktuell existiert ein EAG-Investitionszuschuss des Bundes mit einem Förderbudget von 25 Millionen Euro.
Aktueller Förderaufruf: Ab dem 23. August 2023 können Sie einen Antrag auf der Website der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) stellen. Im Portal lässt sich per Ticketsystem eine Registrierung durchführen. Somit gelangen Sie in den Fördertopf und haben die Chance auf Fördermittel für ein Balkonkraftwerk. Balkonkraftwerke bis zu 800 Watt sind dabei in Österreich 2023 förderfähig.
Die Photovoltaik ist eine der vielversprechendsten Technologien für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Energieversorgung. In Österreich gibt es eine Vielzahl von Förderungen und Anreizen, um den Ausbau von Photovoltaikanlagen zu unterstützen. Von bundesweiten Programmen über landesspezifische Förderungen bis hin zu steuerlichen Anreizen gibt es zahlreiche Möglichkeiten von denen Sie als Hausbesitzer profitieren können.
Übrigens: Bei der Selbstmontage wird in der Regel keine Förderung gewährt. Damit Wechselrichter, Solarmodule und andere Bauteile optimal aufeinander abgestimmt sind, bietet sich die Kontaktaufnahme zum Fachbetrieb an.
Wichtiger Hinweis: Darüber hinaus sollten Sie vor Beginn der Arbeiten nochmals die offiziellen Homepages der Antragsseiten aufrufen. Für die in unserem Text können wir keine Gewähr für die gemachten Hinweise geben, da sich die Bedingungen und Förderungen regelmäßig ändern. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Informationen und Aussagen sich auf den Stand vom 16. August 2023 beziehen. Da sich Gesetze, Regelungen und Richtlinien ändern können, empfehlen wir Ihnen, aktuelle Quellen zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie die neuesten und genauesten Informationen erhalten. Wir übernehmen keine Haftung für eventuelle Ungenauigkeiten oder Verluste, die durch die Verwendung veralteter Informationen entstehen könnten.
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